Auch hinter dem Chindsgi wird die Geschwindigkeit gedrosselt.

Auf Antrag des Gemeinderats Zumikon hat die Kantonspolizei Zürich neue Verkehrsanordnungen für einige Strassen der Gemeinde verfügt. Auf folgenden soll eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern festgesetzt werden: Farlifangstrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 12 bis Chapfstrasse Nr. 10; Ebmatingerstrasse, Abschnitt Farlifangstrasse bis Strubenacher, Abschnitt Ebmatingerstrasse bis Weid, Abschnitt Liegenschaft Nr. 12a bis Chapfstrasse, Chreienweg und Eichenweg.
Damit zusammenhängend wird das Vortrittsrecht aufgehoben an der Kreuzung Farlifang/Strubenacher, «Weid», Höhe Chapfstrasse (neu Rechtsvortritt). Chapfstrasse, Höhe Farlifangstrasse (neu Rechtsvortritt). Die Unterlagen liegen bis 1. November 2021 auf und können eingesehen werden.