Neue 30er-Zonen

Auch hinter dem Chindsgi wird die Geschwindigkeit gedrosselt.

Schon jetzt sorgen Schwellen dafür, dass hinter dem Chindsgi langsam gefahren wird. Demnächst wird die Geschwindigkeit durch eine 30er-Zone geregelt. (Bild: bms)

Auf Antrag des Gemeinderats Zumikon hat die Kantonspolizei Zürich neue Verkehrsanordnungen für einige Strassen der Gemeinde verfügt. Auf folgenden soll eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern fest­gesetzt werden: Farlifangstrasse, ­Abschnitt Liegenschaft Nr. 12 bis Chapfstrasse Nr. 10; Ebmatingerstrasse, Abschnitt Farlifangstrasse bis Strubenacher, Abschnitt Ebmatingerstrasse bis Weid, Abschnitt Liegenschaft Nr. 12a bis Chapfstrasse, Chreienweg und Eichenweg.

Damit zusammenhängend wird das Vortrittsrecht aufgehoben an der Kreuzung Farlifang/Struben­acher, «Weid», Höhe Chapfstrasse (neu Rechtsvortritt). Chapfstrasse, Höhe Farlifangstrasse (neu Rechtsvortritt). Die Unterlagen liegen bis 1. November 2021 auf und können eingesehen werden.