Nachgefragt zur Zolliker Forsthütte Feufbüel

Die bisherige Berichterstattung zum geplanten Abriss der Forsthütte Feufbüel hat in der Bevölkerung Wellen ­geschlagen. Leserbriefschreiberinnen und -schreiber stellten Fragen, die beantwortet sein wollen. Deshalb stellen sich Sascha Ullmann, Gemeinde­präsident Zollikon, Thomas Hildbrand, Präsident der Holzkorporation Zollikon, sowie Andreas Hasler, Geschäftsleiter der Pro Natura Zürich, unseren Nachfragen.

Die 60-jährige Hütte nutzte die Zolliker Holzkorporation als Werkhof. Nun wird ein neuer Forstwerkhof gebaut, die alte Forsthütte muss weichen. (Bild: ab)

Herr Ullmann, der Entscheid für den Abriss der Waldhütte ist rechtlich verbindlich. Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, um die Erhaltung der Waldhütte noch einmal abklären zu können?

Für die Waldhütte muss ein eigenes Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden. Damit ist das Feld für mögliche Einsprachen von Privaten und Interessenverbänden wieder offen. Solche Rechtsverfahren können langwierig und teuer werden, ohne dass man auf Erfolg zählen darf. Es lohnt sich darum, möglichst früh den Dialog zu den Interessengruppen zu suchen. Der Gemeinderat hat dem Quartierverein darum empfohlen, im Gespräch auszuloten, unter welchen Bedingungen Pro Natura den Erhalt der Forsthütte ohne Einsprache akzeptieren könnte. Zudem ist die ­Einbindung weiterer Interessengruppen sinnvoll, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Herr Hasler, haben entsprechende Gespräche stattgefunden?

Nein, es hat noch kein Gespräch stattgefunden.

Herr Hildbrand, wie nehmen Sie die Sachlage aus Sicht der Holzkorporation wahr?

Die Holzkorporation bewirtschaftet den Wald im Raum Zollikon/Zumikon. Oberste Priorität hat ­dabei die waldgerechte Pflege und Nutzung des Waldes. In diesem ­Zusammenhang berücksichtigen wir auch die Funktion des Waldes als Naherholungsraum für die Zolliker und Zumiker Bevölkerung. Die Bereitstellung einer Infrastruktur für gesellige Anlässe gehört aber nicht zu unseren Aufgaben. Aus unserer Sicht bestimmen darüber hinaus zwei Faktoren die Tatsache, dass die alte Forsthütte am bestehenden Standort rückgebaut werden muss: Erstens sind dies die gesetzlichen Grundlagen für Bauten im Wald, und zweitens sind dies die Ausführungen in der Baubewilligung für den Ersatzneubau des Forstwerkhofs. Dementsprechend müsste sich zuerst bei diesen Faktoren etwas ändern. Ansprechpartner sind die für Bauen im Wald ­zuständigen kantonalen Ämter. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens hat sich zudem die HKZ mit Pro Natura, die Verbandbeschwerde gegen unser erstes Bauprojekt einreichte, auf das anschliessend bewilligte Bauprogramm verständigt.

Herr Hasler, Pro Natura hatte gegen die ursprüngliche Baueingabe rekurriert. Wieso?

Der Kanton und die Gemeinde hatten der Holzkorporation eine Bewilligung für den grossen Neubau ­eines Forstwerkhofs erteilt. Wir ­sahen darin eine Verletzung des Waldgesetzes, einerseits von der Grösse her, anderseits grundsätzlich, weil die Waldkorporation zu klein ist, um einen Anspruch auf einen Werkhof im Wald, also ausserhalb der Bauzone, zu haben. Das Bau­rekursgericht und das kantonale Verwaltungsgericht gaben uns recht: Der Bau sei überdimensioniert, und der Anspruch der Holzkorporation auf einen Werkhof im Wald nicht gegeben. Trotzdem verzichteten wir darauf, das neue Bauprojekt der ­Korporation zu bekämpfen, welches so wenig wie möglich zusätzliches Bauvolumen in den Wald bringt. Zum Projekt gehört auch, dass alle bestehenden Bauten entfernt werden. Die Baubewilligung, inklusive Abbruch der alten Bauten, wurde erteilt. Wie Sie wissen, ist der Spaten­stich kürzlich erfolgt.

Herr Ullman, es wurden Stimmen laut, die sagen, dass sich der Gemeinderat stärker für den Erhalt der Forsthütte einsetzen müsste. Welche Rolle spielt der Gemeinderat in dieser Angelegenheit?

Auch wenn die Gemeinde Eigentümerin oder Trägerin einer Waldhütte wäre, gälten für sie die gleichen Spielregeln wie für private Bauherren. Der Gemeinderat selber hat keine Entscheidungsbefugnisse in Baubewilligungsverfahren, diese liegen bei der Zolliker Baubehörde. Die Waldhütte liegt ausserhalb der Bauzone, und entsprechend muss der Kanton dem Standort zuerst zustimmen, bevor die Baubehörde das eigentliche Projekt beurteilen und bewilligen kann. Der Gemeinderat begrüsst, dass eine Lösung gefunden wurde, die der Holz­korporation weiterhin den Betrieb ermöglicht und gleichzeitig Rücksicht nimmt auf die Wasserschutzzonen im Wald.

Besteht aus Ihrer Sicht ein öffentliches Interesse, die Forsthütte für die Einwohnerinnen und Einwohner von Zollikon und Zollikerberg zu erhalten?

Wie der Kanton bestätigt, gibt es keinen Anspruch der Gemeinden auf eine Waldhütte. Das ist ernüchternd, aber es sind die geltenden Rahmenbedingungen. Auch das erhöhte öffentliche Interesse an einer Waldhütte müsste einer Prüfung durch den Kanton standhalten und entsprechend stichhaltig belegt sein. Mögliche Einsprachen gegen eine Waldhütte sind dadurch aber nicht aus der Welt geschafft. Als Alternative für gemütliche Chlaushöcks oder eine Waldschule bietet sich das gemütliche Pfadiheim ­Turatzburg an. Nach der sorgfältigen Sanierung sind die Pfadis bestimmt dankbar um Mieteinnahmen zur Deckung der Betriebskosten.