Widerstand gegen Funkmasten

Anwohner befürchten, dass das 5G-Netz en passant nach Zumikon kommt.

Am Fusse des Zumiker Funkturms steht ein Gebäude der Kantonspolizei Zürich, das nur wenig genutzt wird. (Bild: bms)

Es sah aus wie ein ganz normales Inserat: Mitte ­Februar war im Zolliker Zumiker ­Boten zu lesen, Skyguide plane, den Flugfunk-Mast in Zumikon zu ersetzen. Der Mast am Räspweg, der auf kantonalem Grund steht, sollte erneuert und auch höher ­werden. Eine Leistungssteigerung sei dagegen nicht geplant, heisst es in der Ausschreibung.

Mit dieser Erneuerung sind ­Anwohner alles andere als einverstanden. Sie haben gemeinsam Rechts­anwalt Hans-Jacob Heitz aus Männedorf beauftragt, Widerspruch gegen die Plangeneh­migung zu erheben. Zunächst stört die ­Bewohner, dass nur von einem Mast gesprochen wird, es sich aber um vier unabhängige Sende­anlagen handelt, und zwar um Skyguide, Swisscom Mobile, den Funk der Kantonspolizei und den Funk der Luftwaffe. «Uns konnte bislang auch niemand erklären, warum der neue Mast zehn Prozent höher als der jetzige werden soll», wundert sich Hans-Jacob Heitz. So könnte man ja durchaus vermuten, dass Skyguide eine grössere Reichweite erlangen will mit Blick auf künftige Südanflüge oder den Ausbau von Dübendorf. Darüber hinaus gebe es klare Widersprüche zum Thema Leistungssteigerung, denn im Gegensatz zum öffentlich aufgelegten Gesuch von Skyguide stehe in den Standortdatenblättern der Swisscom eindeutig, dass es einen Leistungsausbau geben soll. «Wir haben die grosse Sorge, dass unter der Hand die Vorbereitungen für einen 5G-Ausbau geschaffen werden», führt der Rechtsanwalt weiter aus.

Schliesslich wirbt die Swisscom mit dem Slogan «Für das beste Mobilnetz der Schweiz». In einem Werbeclip erläutert das Unternehmen sogar sein Vorgehen: Nach der Standortsuche und der Klärung mit dem Grundeigentümer werde das entsprechende Bau­gesuch gestellt. Dann würden die Daumen gedrückt. Aufgrund der geringeren Reichweite zu den 4G-Antennen braucht das 5G-Netz viel mehr Funkmasten.

In diesen Tagen geht der Widerspruch an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das dann über die Berechtigung der Einsprache entscheiden wird. Die Einsprachefrist läuft bis zum 16. März 2021. Die Anwohner hoffen, dass das Daumendrücken der Swisscom nicht genügt und der Ausbau ausbleibt.

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