Bleibt uns die Urne erhalten?

Am Sonntag stimmen wir über nationale und kantonale Begehren an der Urne ab. Wegen der anhaltenden Pandemie soll das bei wichtigen Geschäften auch auf Gemeindeebene weiterhin möglich sein.

Der Zürcher Kantonsrat will das Gesetz, ­womit wichtige Geschäfte statt an Gemeindeversammlungen auch an der Urne behandelt werden können, bis Ende Juni verlängern. Der Entscheid darüber soll in den nächsten Wochen fallen. Die Ausnahme­regelung wurde Ende vergangenen Jahres im Zuge der Corona-Schutzmassnahme beschlossen und war bis 31. März 2021 befristet. In Zollikon findet die nächste Gemeindeversammlung am 12. Juni statt, in Zumikon am 15. Juni. Was würde die Verlängerung der Frist für unsere Gemeinden bedeuten?

In Zumikon wurde die für März ­geplante Gemeindeversammlung abgesagt. Die Geschäfte – der Gestaltungsplan und der Bauchrechtsvertrag zur Wohnbebauung Chirchbüel – wurden auf die Versammlung im Juni verschoben. «Bevor wir über eine Urnenabstimmung diskutieren, möchten wir den definitiven Entscheid des Kantonsrats abwarten», sagt Gemeindeschreiber Thomas Kauflin. Inhaltlich sieht er dieselbe Problematik wie bisher: «Weil die Formulierung des Gesetzes nicht eindeutig ist, besteht weiterhin ­Diskussionsbedarf bei der Frage, welche Geschäfte an die Urne verwiesen werden dürfen und welche nicht.» Im Fall des Chirchbüel-­Projekts sähe er weniger Probleme dabei, den Baurechtsvertrag an die Urne zu bringen, als den Gestaltungsplan: «Der Baurechtsvertrag wäre auch an einer Gemeindeversammlung grundsätzlich unabänderbar. Beim Gestaltungsplan ist es aus meiner Sicht aber sinnvoll, dass noch ein öffentlicher Austausch von Argumenten stattfinden kann.» Da die Geschäfte jedoch untrennbar miteinander verknüpft sind, mache eine Unterscheidung beim Zustimmungsorgan keinen Sinn.

In Zollikon ist die Gemeindeversammlung im Juni wieder als Open-Air-Veranstaltung geplant. «Die Verlängerung des Gesetzes würde uns also nicht gross tangieren», sagt die Kommunikationsverantwortliche Melanie Marday-Wettstein. «Wir ­gehen davon aus, dass wir die Versammlung im Freien wie im letzten Sommer durchführen können.» Welche Geschäfte im Juni behandelt werden, sei noch in Vorbereitung. Sicher gehöre die Abnahme der Jahresrechnung dazu.

Argumente gegen Abstimmung an der Urne

Seine Skepsis gegenüber der Verlagerung an die Urne hatte der Zolliker Gemeinderat bereits letzten Herbst im Hinblick auf die Budgetversammlung zum Ausdruck gebracht. Als Argumente führte er damals die mangelnde Diskussion und die Verunmöglichung von Abänderungsanträgen an.