Filetstück im Angebot

(Bild: zvg)

Der Gemeinderat empfiehlt den Verkauf des Feuerwehrgebäudes und die Abgabe im Baurecht für den jetzigen Werkhof.

An der nächsten Gemeindeversammlung wird auch über die Zukunft von zwei gemeindeeigenen Immobilien entschieden: den Werkhof und das Feuerwehrgebäude. Sobald das neue Feuerwehrgebäude gegenüber der jetzigen Altstoffsammelstelle im Schwäntenmos fertig ist, können diese neu genutzt werden. Laut Medienmitteilung beantragt der Gemeinderat für den Werkhof die Abgabe im Baurecht und den Verkauf des Feuerwehrgebäudes im Dorfzentrum.

Für die Abgabe des Werkhofes im Schwäntenmos 7 im Baurecht spreche, dass sämtliche übrigen gemeindeeigenen Grundstücke in diesem Gewerbe-Gebiet ebenfalls im Baurecht vergeben sind, was ein zusammenhängendes Gebiet im Gemeindebesitz ergibt. Der neue Baurechtsvertrag solle vorzugsweise mit einem Gewerbetreibenden aus Zumikon abgeschlossen werden, der die bestehenden Gebäude oder Teile davon zur langfristigen Sicherung des Betriebs nutzen könne. Der Gemeinderat geht davon aus, dass jährlich mindestens 44 600 Franken erwirtschaftet werden könnten. Bei einer Laufzeit von 60 Jahren würde die Summe gerundet mindestens 2,68 Millionen Franken betragen.

Das bisherige Gebäude der Feuerwehr im Mettelacher 5 wird voraussichtlich ebenfalls im Winter 2021/2022 frei. Auf dem Grundstück befinden sich auch fünf Dienstwohnungen sowie eine bereits ausser Betrieb genommene und stillgelegte Zivilschutzanlage. Das Gebäude ist veraltet und entspricht in seiner Bausubstanz nicht mehr einem modernen Betriebsgebäude. Zudem besteht an verschiedenen Bauteilen ein erheblicher Unterhaltsstau. Für die Instandhaltung, namentlich die Erdbebenertüchtigung, wären grosse Aufwendungen erforderlich. Im Rahmen der Entwicklung des Neubauprojekts im Schwäntenmos stand schon früh fest, dass das alte Feuerwehrgebäude nach dem Umzug für die Gemeinde keine Aufgabe mehr zu erfüllen hat. Die Mietverträge für die Dienstwohnungen laufen per 31. März 2022 aus bzw. sind rechtskräftig gekündigt.

Der Gemeinderat ist nach sorg­fältiger Abwägung zum Schluss gekommen, dass ein Verkauf an den Meistbietenden die einzig richtige Entscheidung ist. Insbesondere soll mit dem Verkaufserlös die Investition des Neubaus im Schwäntenmos querfinanziert werden. Dies entspricht auch der Absicht, welche der Gemeinderat bereits im Zusammenhang mit der Urnenabstimmung über den entsprechenden Baukredit vom 17. November 2019 erklärt hat.
Der Mindestverkaufspreis wurde auf 8,7 Millionen Franken fest­gesetzt. Er stützt sich auf eine Verkehrswertschätzung der Zürcher Kantonalbank. Durch ein Bieterverfahren an den Meistbietenden hofft der Gemeinderat, einen noch höheren Verkaufspreis erzielen zu können.

Würde der Verkauf nicht umgesetzt, so müsste der Neubau fremdfinanziert werden. Die Fremd­verschuldung würde in diesem Fall per 2021 auf voraussichtlich 19 Millionen Franken ansteigen. Vor dem Hintergrund der geplanten Grossinvestitionen wie Gemeinschaftszentrum, Dorfplatz und Tiefgarage, die teilweise ebenfalls fremdfinanziert werden müssen, sei von einer weiteren Fremd­verschuldung ohne gegenläufige Steuererhöhung abzuraten.

Auf die Abgabe im Baurecht wird bewusst verzichtet. Der zu erwartende Baurechtszins hätte die Neubaukosten erst nach über 70 Jahren amortisiert, womit ein längerfristiger Schuldenaufbau für die Finanzierung des Neubaus notwendig wäre. Bei der Abwägung ebenfalls in Betracht gezogen wurde, dass die Gemeinde bereits verschiedene andere Grundstücke für Wohnungen auf Baurechtsland zur Verfügung stellt oder noch stellen wird.

Gemeindeversammlung, 28. November, 10 Uhr, Gemeindesaal.