36/2014 Zollikon darf ab 3000 Franken mitreden

Zollikon darf ab 3000 Franken mitreden

Für 146 Personen aus Zollikon führte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Meilen im vergangenen Jahr eine gesetzliche Massnahme. Was bis vor anderthalb Jahren Aufgabe der Zolliker Vormundschaftsbehörde war, darum kümmert sich heute ein interdisziplinäres Gremium an der Dorfstrasse in Küsnacht.

Seit 1. Januar 2013  ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in Kraft, das Teil des Zivilgesetzbuches ist und das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht ersetzt. Damit wurden die bis dahin auf kommunaler Ebene angesiedelten Vormundschaftsbehörden durch neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bestehend aus Fachpersonen aus den Bereichen Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik und Recht ersetzt. Für Zollikon und die restlichen zehn Gemeinden an der Goldküste ist die KESB Bezirk Meilen  zuständig. Sie hat die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen.

Unter stärkerem Einbezug von Angehörigen verfolgt das neue Recht den Ansatz, handlungsunfähige Personen zu unterstützen. Mittels Vorsorgeauftrag kann beispielsweise eine rechtliche Vertretung bestimmt werden  im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit. Auf Einladung der Alterskommission Zollikon referiert  Kurt Giezendanner, Präsident der KESB Meilen, nächsten Donnerstag in Zollikon über den Vorsorgeauftrag, mit welchem dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung Rechnung getragen werden soll. Dem Zolliker Boten stand der Jurist und Sozialarbeiter im Vorfeld Red und Antwort rund um die Möglichkeiten dieser Willensäusserung und ging auf die Kritik ein, mit der sich die KESB kürzlich auseinandersetzen musste. (mmw)

Lesen Sie das Interview mit Kurt Giezendanner im aktuellen «Zolliker Bote» vom 5. September 2014.