37/2013 Alle Vorlagen einstimmig durchgewinkt

Alle Vorlagen einstimmig angenommen

Die zweite Gemeindeversammlung der Gemeinde Zollikon im laufenden Jahr ging in 35 Minuten über die Bühne. Die Stimmbürger sagten am Mittwochabend Ja zu allen Anträgen – und zwar einstimmig.

Das letzte Traktandum war das einzige, das etwas zu reden gab. Es war aber nicht der Antrag an sich, der zur Diskussionen führte, vielmehr ergriff der Gemeinderat selber das Wort. Liegenschaftenvorstand Daniel Weber erläuterte, dass im Antrag zur Sanierung und den Umbau des alten Gemeindehauses an der Oberdorfstrasse 16 zu einem Wohnhaus ein Fehler gemacht wurde. Der Kredit für die Sanierung und die Umnutzung beläuft sich nicht wie im Weisungsheft zur Gemeindeversammlung publiziert auf 1,75 Millionen,  sondern auf 1,46 Millionen Franken. «Bei der Zusammenstellung der Kosten unterlief der Gemeinde ein Fehler. Dieser ist aber wenigstens in die richtige Richtung gegangen, es wird ein bisschen günstiger», meinte der Gemeinderat und legte der Versammlung den korrigierten Antrag mit der Zusammenstellung der Sanierungskosten vor. Diese stimmte dem Antrag ohne Gegenstimme oder Wortmeldung einstimmig zu. Die Liegenschaft an der Oberdorfstrasse, die wie Daniel Weber ausführte aufgrund ihrer strategischen Lage und ihrer Geschichte nicht verkauft werden soll, bleibt somit Eigentum der Gemeinde und wird zu einem Wohnhaus umgebaut. Im November werde das Baugesuch eingereicht, der Baubeginn ist in gut einem Jahr vorgesehen.

Bürgerrechtsverordnung wird aktualisiert

Die weiteren Anträge gingen Ruckzuck über die Bühne. So wurde die Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM 2 auf das Rechnungsjahr 2016 mit entsprechender Projektvereinbarung ebenso einstimmig angenommen wie die Totalrevision der Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde. Zu einer Wortmeldung kam es beim Antrag über die Totalrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt. Ein Bürger stellte den Nebenantrag, dass die Entschädigung für die Mitglieder des Wahlbüros und die beigezogenen Hilfskräfte von 33 Franken auf 54 Franken erhöht und somit dem Sitzungsgeld der Mitglieder der übrigen Behörden und Kommissionen sowie der Funktionäre angepasst würde. Mit 64 Nein zu 20 Ja wurde dieser Änderungsantrag jedoch verworfen. Einstimmig gutgeheissen wurde die neue Verordnung über die Vergütungen, welche in der Revision der Gemeindeordnung und der damit bewirkten Reduktion der Mitglieder in der Schulpflege und der Sozialbehörde begründet liegt. (mmw)