35/2013 Testkäufe an Zolliker Chilbi

Testkäufe an Zolliker Chilbi

Der Alkoholverkauf an Jugendliche ist illegal. Doch wird dieses Verbot an einem Fest wie der Zolliker Chilbi auch eingehalten? Die Gemeinde schickte zur Kontrolle die Testkäufer los.

Cüpli im Festzelt, Weisswein bei den Seerettern, Margarita bei der Feuerwehr, Bier im Oktoberzelt, Sex on the Beach in der Fassbar: An der Zolliker Chilbi gibt’s Alkohol in allen Variationen. Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass Bier an Jugendliche über 16 Jahre verkauft werden darf, Spirituosen hingegen dürfen erst mit 18 Jahren erworben werden. Ob und wie gut sich Standbetreiber daran halten, liess die Gemeinde anlässlich der diesjährigen Chilbi kontrollieren. Wie Gemeinderat und Wohlfahrtsvorstand Marc Raggenbass mitteilt, werden solche Testkäufe in Zusammenarbeit mit der Suchtpräventionsstelle Samowar in Meilen und dem Blauen Kreuz einmal jährlich in Zollikon durchgeführt. Bis anhin wurden jeweils Betriebe getestet, nun wurde erstmals auch die Chilbi überprüft. Insgesamt sechs Mal versuchte ein jugendlicher Testkäufer von knapp 15 Jahren, an der Zolliker Chilbi Bier zu erhalten. Bekommen hat er es kein Einziges. Beim 16-Jährigen, der Spirituosen kaufen wollte, sah die Situation etwas anders aus. Bei zwei von fünf Testkäufen war er erfolgreich. Kein schlechtes Ergebnis, findet Daniel Isenring, Leiter Fachstelle für Suchtprävention beim Zürcher Blauen Kreuz. «Zollikon hat relativ gut abgeschnitten», meint er auf Anfrage.

Sanktionen müssen wehtun

Sollte die Gemeinde Zollikon in Sachen Alkoholverkauf an Jugendliche eine Null-Toleranz anstreben, empfiehlt er den Organisationskomitees, über einen Zeitraum von zwei Jahren alle fehlbaren Betriebe für jeweils einen Anlass zu sperren. Für Marc Raggenbass, ist eine Sperrung der zwei fehlbaren Standbetreiber zur Zeit noch kein Thema. «Die Wohlfahrtsabteilung sieht die Suchtprävention als eine ihrer Kernaufgaben. Im Rahmen einer Kurzschulung sollen Vereine in Zukunft noch besser auf die Suchtproblematik aufmerksam gemacht und über mögliche Massnahmen instruiert werden.» (mmw)

Lesen Sie den ausführlichen Bericht im aktuellen «Zolliker Bote» vom 30. August 2013.