51-52/2012 Unangebrachte Ästhetik

Unangebrachte ästhetische Würdigung

Die Zolliker Baubehörde bewilligte ein Zinnendach, verbot jedoch die Benützung der damit entstehenden Dachterrasse. Zu Unrecht, wie sich nun herausstellte.

Kurz vor Jahresende geraten die Zolliker Behörden ein weiteres Mal in die Schlagzeilen. Wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Mittwoch in einer Mitteilung aus dem Verwaltungsgericht berichtete, sorgt eine seltsame Bauauflage für Aufsehen. (mmw)

Ausführlicher Bericht im Zolliker Boten vom 21. Dezember.