51-52/2012 Die KESB öffnet am 1. Januar 2013

Neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Küsnacht

Am 1. Januar 2013 nimmt die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ihre Arbeit in Küsnacht auf. Für die Gemeinden im Bezirk Meilen ist dies ein historischer Moment.

Am 31. Dezember 2012 wird das fast einhundertjährige Vormundschaftsrecht nach langer und intensiver Vorbereitung vom den veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen angepassten Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Die Gemeinden des Bezirks Meilen übergeben das Vormundschaftswesen in die Verantwortung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Die Revision des Vormundschaftsrechtes ist die letzte Etappe der Gesetzgebungsarbeiten zum Familienrecht. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen zu wahren und zu fördern, gleichzeitig aber auch die erforderliche Unterstützung sicherzustellen und gesellschaftliche Stigmatisierungen zu vermeiden. (slb)

Ausführlicher Bericht im Zolliker Boten vom 21. Dezember.