35/2012 Solaranlagen: Richtlinien in der Vernehmlassung

Solaranlagen an Gebäuden: Richtlinien in der Vernehmlassung

Diese Woche machten verschiedene grosse Vorhaben zur Energie- und Umweltpolitik nationale Schlagzeilen. Konkrete Massnahmen beginnen aber häufig im Kleinen, in den Gemeinden und bei den Bürgerinnen und Bürgern. Derzeit läuft bei den Gemeinden des Kantons Zürich eine Vernehmlassung zu einer Wegleitung für Solaranlagen an Gebäuden.

In den letzten Tagen sorgte die Energiepolitik auf nationaler Ebene fast im Tages-Rhythmus für Schlagzeilen: Zuerst wurde über die Bekräftigung bundesrätlicher „Energiewende“-Projekte berichtet, flugs darauf lasen wir von einem Parteiprogramm, das weiterhin auf einen Mix aus Atomstrom, Wasserkraft und erneuerbare Energien setzt. Anschliessend hörte man von Unstimmigkeiten aus dem Bundesrat zum Prestigeprojekt „ökologische Steuerreform“ und Benzinpreisen von fünf Franken pro Liter. Und während es mit der Unterschriftensammlung für die GLP-Ökosteuerinitiative immer noch harzt, wurde am Dienstag mit der „Stromeffizienz-Initiative“ bereits ein weiteres ambitiöses Öko-Projekt lanciert.

Vernehmlassung zu Solaranlagen

Diese Woche hat gezeigt, wie stark die „grosse Energiepolitik“ in Bundesbern derzeit von hehren Zielsetzungen geprägt ist. Demgegenüber zeichnet sich die Politik auf der Stufe von Kanton und Gemeinden durch konkrete Massnahmen aus. Denn auch hier zeigt sich, dass das Interesse an erneuerbaren Energien ständig wächst. So wird beispielsweise die Installation von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden zunehmend beliebter. Der Bau solcher Anlagen wird aber oft dadurch erschwert, dass die Bewilligungspraxis in der Kompetenz verschiedener Instanzen liegt. Deshalb hat die Zürcher Baudirektion eine Wegleitung entworfen, die zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Bewilligungs­praxis beitragen soll. Der Entwurf zu dieser Wegleitung befindet sich derzeit bei den Gemeinden in der Vernehmlassung. (fdp Zollikon)