26/2012 Daniel Weber darf bauen

Zolliker Baubehörde und Kanton bewilligen neue landwirtschaftiche Gebäude

Landwirt Daniel Weber kann auf der gemeindeeigenen Parzelle in Zollikerberg sein Ökonomiegebäude erstellen.

Im Jahre 2010 bewilligte die kantonale Baudirektion neue landwirtschaftliche Ökonomie­gebäude für den Landwirtschaftsbetrieb von Daniel Weber auf einer gemeindeeigenen Parzelle in Zollikerberg. Die Bewilligung stand unter dem Vorbehalt der Umzonung des Standortes von der Erholungs- in die Landwirtschaftszone. Die Gemeindeversammlung lehnte die Anpassung des Zonenplans am 8. Dezember 2011 ab. Daniel Weber machte sich in der Folge auf die Suche nach einem neuen Betriebsstandort. Aus 14 teilweise auf Gemeindegebiet von Zollikon und teilweise in den angrenzenden Gemeinden liegenden Standorten wurde der im Rahmen einer Gesamtinteressensabwägung am besten geeignete Standort ausgewählt.

Im März 2012 beurteilte die kantonale Baudirektion die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gesetzlichen Vorschriften über Terrainveränderungen und Bodenrekultivierung und erteilte die Bewilligung am neuen Standort. Im Übrigen wies die Baudirektion das Geschäft der kommunalen Baubehörde zur weiteren Behandlung zu. Die Zolliker Baubehörde prüfte das Gesuch und kam zum Schluss, dass die massgeblichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung für eine ausschliesslich landwirtschaftliche Nutzung erfüllt sind: Der Standort liegt nach geltendem kantonalen Richtplan in einem Landwirtschaftsgebiet. Das überlagernde Erholungsgebiet bzw. die Erholungszone erweitert die Nutzungsmöglichkeiten, schränkt sie aber nicht ein. Neben diesen raumplanerischen und landschafts­schützerischen Überlegungen war für die Erteilung der Bewilligung ausserdem wesentlich, dass gemäss Entscheid der kantonalen Baudirektion vorliegend ein Anspruch auf Verlegung des Betriebes von der Bauzone in eine Nicht-Bauzone mit Anschluss ans Siedlungsgebiet besteht.

Der gegenüber der Liegenschaft Oberhubstrasse 21/23 in Zollikerberg liegende Standort (Kat. Nr. 10527)  wurde von der Baubehörde als geeignet beurteilt. Die projektierten landwirtschaftlichen Bauten schaffen einen guten Übergang vom landwirtschaftlich genutzten Grünraum zwischen Zumikon und Zollikerberg zur nichtlandwirtschaftlichen Bebauung des Quartiers Unterhueb und namentlich zu den soeben fertiggestellten Neubauten. Einerseits befindet sich der Standort nahe genug am Baugebiet, um dieses als Einheit abzugrenzen und freies Landwirtschaftsland nicht unerwünscht zu zersiedeln. Andererseits ist der Standort von den Wohngebäuden hinreichend entfernt, so dass landwirtschaftliche Immissionen die Wohnbevölkerung nicht belasten.

Da der vorgesehene Standort die raumplanungsrechtlichen und siedlungspolitischen Vorgaben erfüllt und der Gesuchsteller einen Anspruch auf die Verlegung seines Betriebes von der Bauzone in eine Nichtbauzone hat, erteilte die Baubehörde die Bewilligung. (grz)