Neues Betreuungskonzept auf der Zielgeraden



Im Hinblick auf die am 17. Juni 2012 zur Abstimmung gelangende Subjektsubventionierung von Krippenplätzen war die diesjährige 137. Mitgliederversammlung des Vereins Kinderkrippe Zollikerberg eine wichtige und informative zugleich.
Die Kinderkrippe Zollikerberg ist mit ihrer langjährigen, wegweisenden und wechselvollen Geschichte der Auslöser für die Änderung im Finanzierungsmodell der vorschulischen ausserfamiliären Kinderbetreuung.
Was sich aus den sich über mehrere Jahre hinziehenden Verhandlungen über ein zukunftsweisendes Betreuungskonzept für Zollikon ergab, bildet den Grundstein zur Abstimmung vom 17. Juni 2012. Das Resultat dieser Abstimmung ist ausschlaggebend für die Sicherstellung der vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung und ermöglicht allen in der Gemeinde Zollikon wohnhaften Familien die Subventionierung von Zolliker Krippen- und Tagesfamilienplätzen in Anspruch zu nehmen.
Mit der Einführung der Subjektsubventionierung erfüllt die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben des Kantonalen Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots und leistet die geforderte finanzielle Unterstützung (§18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes). (cef)