Einheitliche Einbürgerungen
An der Volksabstimmung vom 11. März entscheiden die Stimmberechtigten über ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz. Die Zolliker Gemeindepräsidentin Katharina Kull-Benz war massgeblcih an der Realisierung beteiligt.
Die neue Zürcher Kantonsverfassung verlangt die Einbürgerungsvoraussetzungen abschliessend auf Gesetzesstufe zu erlassen. Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz übernimmt in vielen Bereichen geltendes Recht und geltende Praxis. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden jedoch teilweise verschärft. Gegen das Gesetz ist das Referendum ergriffen und ein ausformulierter Gegenvorschlag mit dem Titel «Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher» eingereicht worden. Im Gesetz soll verankert werden, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerungen besteht, und die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund sollen verschärft werden. Der Kantonsrat hiess das neue Bürgerrechtsgesetz mit Zweidrittelmehrheit gut und empfiehlt ein Ja zum neuen Gesetz. Den Gegenvorschlag erklärt er für teilungültig und lehnt ihn ab.
Der Kantonsrat hat das neue Gesetz gutgeheissen, einzig SP, Grüne und AL stimmten dagegen. Die Einbürgerungskriterien werden als streng, aber fair betrachtet. Sind alle Voraussetzungen zur Einbürgerung vollumfänglich erfüllt, wird das Bürgerrecht erteilt, was Rechtssicherheit gewährt und Willkür verhindert. Mit dem neuen Gesetz wird die Verfassungsmässigkeit der Einbürgerung sichergestellt. Es bestehen einheitliche Einbürgerungskriterien sowie eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Den Gegenvorschlag lehnt der Kantonsrat ab.
Der Regierungsrat empfiehlt ein Nein sowohl zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz wie auch zum Gegenvorschlag. Nach Meinung des Regierungsrates ist das Gesetz vom Kantonsrat zusätzlich in einer Weise verändert worden, die er nicht mehr mittragen kann. (slb)